DGUV Vorschrift 70

DGUV 70: Sichere Aufstiege & Arbeitsplätze für Nutzfahrzeuge

Sicher arbeiten auf Fahrzeugen – jeden Tag in der Wartung. Die technische Autorität für den Schutz Ihrer Mitarbeiter.

Sichere Aufstiege & Einstiege
Rutschhemmende Arbeitsplattformen
Normgerechte Lösungen für Wartung & Service

Sicherer Aufstieg mit Haltegriffen und rutschhemmender Trittfläche am LKW

WAS IST DIE DGUV VORSCHRIFT 70?

Die DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“ legt Anforderungen an den sicheren Betrieb, die Ausrüstung und die Nutzung von Fahrzeugen fest. Für Werkstätten, Fuhrparks und Servicebetriebe bedeutet das: Arbeitsbereiche an Nutzfahrzeugen müssen so gestaltet sein, dass Beschäftigte sicher aufsteigen, absteigen, stehen und arbeiten können. Besonders bei Wartungs-, Service- und Instandhaltungsarbeiten auf Fahrzeugdächern, Aufbauten oder schwer zugänglichen Komponenten sind geeignete Zugangssysteme entscheidend. Gefordert werden unter anderem ausreichend breite, rutschhemmende Trittflächen, griffgünstige Haltegriffe und bei Arbeitsplätzen ab zwei Metern Höhe Absturzsicherungen. Die konkreten Maße stehen in Anhang 2 der Vorschrift.

Die DGUV Vorschrift 70 ist autonomes Recht der Unfallversicherungsträger nach § 15 SGB VII und damit für die betroffenen Unternehmen verbindlich. Früher trug sie die Bezeichnungen VBG 12 und BGV D29.

Die DGUV Vorschrift 70 gilt nicht allein. Parallel greift der allgemeine Arbeitsschutz: Nach der Arbeitsstättenregel ASR A2.1 liegt eine Absturzgefährdung bereits ab einer Höhe von mehr als einem Meter vor und ist über die Gefährdungsbeurteilung mit Schutzmaßnahmen zu belegen. Für Werkstatt-Tätigkeiten an Nutzfahrzeugen ist das häufig die entscheidende Schwelle.

Das Risiko: Improvisation in der Wartung

Häufige Auf- und Abstiege, Arbeiten in der Höhe und schwer zugängliche Komponenten fordern Werkstätten täglich heraus.

Reale Gefahren

Absturzrisiko bei der Arbeit auf Fahrzeugdächern und ineffiziente Abläufe durch unsichere Standflächen und fehlende Haltepunkte.

DGUV Vorschrift 70

Verlangt ausdrücklich sichere Aufstiege, stabile Arbeitsplätze und rutschhemmende Flächen an Fahrzeugen bei der Instandhaltung.

Haftungsrisiko

Wer improvisiert, haftet bei Unfällen. Nur normgerechte Zugangssysteme bieten Rechtssicherheit für Betreiber und Werkstattleiter.

HYMER-Steigtechnik im Einsatz in der Nutzfahrzeug-Werkstatt Garage Nepple

ZUGÄNGE & AUFSTIEGE

Sicherer Zugang zu jedem Fahrzeugbereich

Schnelle und sichere Aufstiege reduzieren Unfallrisiken und erleichtern tägliche Wartungs- und Servicearbeiten.

  • Reduziertes Absturzrisiko
  • Schneller Zugang zu Fahrzeugdächern
  • Ergonomisches Arbeiten für Mitarbeiter
  • Individuell an den Fuhrpark anpassbar

Mobile Arbeitsbühne für flexible und effiziente Fahrzeugwartung.

ARBEITSPLATTFORMEN

Mehr Sicherheit bei jeder Wartung

Schaffen Sie sichere Arbeitsplätze an Fahrzeugen und erfüllen gleichzeitig die Anforderungen der DGUV Vorschrift 70.

  • Sicherer Stand auf Fahrzeughöhe
  • Mehr Bewegungsfreiheit für Wartungsarbeiten
  • Effizientere Serviceprozesse
  • Ergonomische Arbeitsbedingungen

Techniker arbeitet auf einer normkonformen Arbeitsplattform an einem Nutzfahrzeug

ARBEITSSICHERHEIT

Schutz für Mitarbeiter und Unternehmen

Vermeiden Sie Unfälle, reduzieren Sie Ausfallzeiten und schaffen Sie langfristig sichere Wartungsarbeitsplätze.

  • Weniger Unfall- und Ausfallkosten
  • Höhere Akzeptanz bei Mitarbeitern
  • Nachhaltige Investition in Arbeitssicherheit
  • Konformität mit aktuellen Vorschriften

Einsatzbereiche

Spezifische Anforderungen erfordern spezialisierte Lösungen.

Tankfahrzeuge: Sicherer Zugang zu Füllstutzen und Ventilen.

Fahrzeugdächer: Flächige Arbeitsbühnen für Kühlaggregate und Elektroni

Inspektion & Reinigung: Schnelle und sichere Zugänge für Waschstraßen und TÜV.

Warum HYMER Steigtechnik?

✓ Rechtssicherheit: Berücksichtigung relevanter Normen und Regeln wie DGUV 70.

✓ Mehr Sicherheit: Minimiertes Absturzrisiko & ergonomische Arbeitsplätze.

✓ Effizientere Wartung: Schnellere Zugänge beschleunigen Servicezeiten.

✓ Kostensenkung: Vermeidung von Ausfallzeiten durch Unfälle.

✓ Standardisierte Prozesse: Einheitliche Systeme für den gesamten Fuhrpark.

Mobile Wartungsbühne für flexible Fahrzeugwartungen am LKW im Einsatz
  • Downloaden
  • Aufhängen
  • Sicher arbeiten

SICHERHEITSPLAKAT:
DGUV 70 IN DER FAHRZEUGWARTUNG

Kompakte Übersicht in der Werkstatt: Was vor dem Aufsteigen beachtet werden muss, typische Fehler und konkrete Anforderungen an Aufstiege & Plattformen.

FAQ

DGUV Vorschrift 70

  • Was regelt die DGUV 70?

    Die DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“ legt die Anforderungen für den sicheren Betrieb von Fahrzeugen fest. Ziel ist es, Beschäftigte bei Nutzung, Wartung, Instandhaltung und Reinigung von Fahrzeugen vor Unfällen und Gesundheitsgefährdungen zu schützen. Dazu gehören unter anderem sichere Zugänge, geeignete Arbeitsplätze sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Absturzrisiken bei Arbeiten in der Höhe.

  • Was fordert die DGUV Vorschrift 70 bei der Fahrzeugwartung?

    Sie fordert, dass Beschäftigte Fahrzeuge sicher besteigen, begehen und verlassen können. Konkret verlangt § 25 rutschhemmende, ausreichend dimensionierte Trittflächen und griffgünstige Haltegriffe; § 24 verlangt für Arbeitsplätze auf Fahrzeugen ab zwei Metern Höhe eine Absturzsicherung (z. B. Geländer). Improvisierte Aufstiege erfüllen diese Anforderungen nicht.

  • Wie kann das Absturzrisiko bei Nutzfahrzeugen reduziert werden?

    Das Absturzrisiko lässt sich durch sichere Aufstiege, rutschhemmende Arbeitsplattformen und durchgängige Geländersysteme deutlich reduzieren. Professionelle Zugangssysteme schaffen sichere Arbeitsbedingungen und unterstützen die Einhaltung der geltenden Arbeitsschutzvorschriften.

  • Für wen gilt die DGUV Vorschrift 70?

    Sie gilt für Unternehmen, deren Beschäftigte an und auf Fahrzeugen arbeiten - vom Fuhrpark über Speditionen bis zur Nutzfahrzeug-Werkstatt. Verantwortlich ist der Unternehmer. Die Pflichten lassen sich delegieren, die Verantwortung nicht vollständig abgeben.
     

  • Ab welcher Höhe ist bei der Fahrzeugwartung eine Absturzsicherung nötig?

    Die DGUV Vorschrift 70 nennt für Arbeitsplätze auf Fahrzeugen die Schwelle von zwei Metern. Der allgemeine Arbeitsschutz greift früher: Nach ASR A2.1 liegt eine Absturzgefährdung bereits bei mehr als einem Meter vor und muss über die Gefährdungsbeurteilung bewertet werden. In der Praxis ist der Ein-Meter-Wert für Werkstätten meist maßgeblich.

  • Welche Aufstiege und Plattformen sind normkonform?

    Normkonform sind Zugänge mit rutschhemmenden Trittflächen, sicheren Haltegriffen und wo nötig mit Absturzsicherung. Für fahrbare Hubarbeitsbühnen gilt DIN EN 280, für Leitern DIN EN 131, für ortsfeste Zugänge in der Werkstatt DIN EN ISO 14122. HYMER liefert genau auf diese Anforderungen ausgelegte Systeme.
     

  • Wie oft müssen Aufstiege, Leitern und Tritte geprüft werden?

    Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung und müssen regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden. Eine starre gesetzliche Jahresfrist gibt es nicht. Die Abstände richten sich nach Nutzung und Beanspruchung. In der Praxis hat sich eine jährliche Prüfung als Standard etabliert (vgl. DGUV Information 208-016, TRBS 2121 Teil 2).

  • Was droht bei Verstößen gegen die DGUV Vorschrift 70?

    Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden. Kommt es zu einem Unfall, kann die Berufsgenossenschaft bei grober Fahrlässigkeit Regress nehmen (§ 110 SGB VII). Unternehmen und Führungskräfte haften dabei. Sichere, normkonforme Zugangssysteme schaffen hier Rechtssicherheit.

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