Informationen zu Absturzsystemen auf Dächern

Sie suchen nach verlässlichen Norminformationen zur Absturzsicherung auf Dächern? Hier finden Sie alles Wichtige.

WARUM KOLLEKTIVE ABSTURZSICHERUNG

Da Flachdachbereiche zunehmend als Nutz- und Arbeitsflächen eingesetzt werden, entstehen dort regelmäßige Wartungs-, Instandhaltungs-, Pflege- sowie Schneeräumarbeiten. Betreiber von Gebäuden und Dachflächen sind verpflichtet, Dachbereiche so zu sichern, dass Personen bei bestimmungsgemäßer Nutzung nicht gefährdet werden. Dies gilt auch für Fremdfirmen, Wartungs- und Servicepersonal. 
 

  • Maximale Sicherheit für alle Nutzer: Ein fest installiertes Geländersystem schützt automatisch vor Absturz – unabhängig von Schulung oder Erfahrung.
  • Zugang für ungeschultes Personal: Keine Unterweisungen oder spezielle Zertifikate erforderlich – auch temporäre oder externe Teams können sicher arbeiten.
  • Minimale Folgekosten: Wartung und regelmäßige Prüfungen sind einfach und kostengünstig, teure Rettungsausrüstungen oder individuelle PSA entfallen.
  • Effiziente Nutzung: Kein umständliches Anbringen von Seilsicherungen, keine zeitintensiven Vorbereitungen – sofort einsatzbereit.
  • Langfristige Investition: Robuste Materialien und geprüfte Qualität sorgen für dauerhaften Schutz bei minimalem Aufwand.
INFOBOX

RECHTLICHE SICHERHEIT

Die Auswahl und Installation von Absturzsicherungen auf Dächern erfolgt nach europäischen Arbeitsschutzrichtlinien und den jeweils national umgesetzten Vorschriften.

Jedes Projekt basiert auf einer objektspezifischen Gefährdungsbeurteilung, die mögliche Risiken identifiziert und konkrete Schutzmaßnahmen definiert.

In Deutschland regelt die DGUV‑Information 201‑056 den sicheren Umgang mit Absturzgefahren auf Dächern. Sie legt klar fest:

Kollektive Schutzmaßnahmen, wie Geländer oder Umwehrungen, haben immer Vorrang. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) darf nur dann eingesetzt werden, wenn kollektive Lösungen technisch nicht möglich oder unverhältnismäßig sind. So wird gewährleistet, dass Dachflächen maximal sicher und gleichzeitig effizient nutzbar sind.

GELTUNGSVORRANG
Gesetze
Verordnungen
Technische Regeln
nationale Vorschriften
nationale Normen

MINDESTAUSSTATTUNG DER GELÄNDERSYSTEME

Personengruppe Nutzungskategorie (Nutzungs-/Wartungsintensität)
Hoch Mittel Gering
I Ausstattungsklasse A Ausstattungsklasse B Ausstattungsklasse C
II Ausstattungsklasse A Ausstattungsklasse A Ausstattungsklasse A
III Baurecht Baurecht Baurecht
Personengruppe I
Personen, die im Umgang mit PSA gegen Absturz qualifiziert sind

Personengruppe II
Personen, die nicht im Umgang mit PSA gegen Absturz unterwiesen wurden

Personengruppe III
Private und öffentliche Personenverkehre
(Jedermann – frei zugängliche Flächen)
Nutzungskategorie hoch
Wartungsintensität mehr als 6× im Jahr

Nutzungskategorie mittel
Wartungsintensität bis 6× im Jahr

Nutzungskategorie gering
Wartungsintensität maximal 2× im Jahr
AK A – HÖCHSTE STUFE
  • Permanente kollektive Schutzmaßnahmen entlang der Absturzkanten
  • Seitenschutzsystem (Mindestbelastbarkeit ≥ 300 N/m)
  • Fest installierte Treppen oder Steigleitern mit Rückenschutz
AK B – MITTLERE STUFE
  • Liniengeführtes Sicherungssystem
  • Fest installierter Zugang zum Dach
  • Kombination aus kollektiven Schutzmaßnahmen und PSA
AK C – BASISSTUFE
  • Punktuelle Sicherung über Einzelschlagpunkte
  • Sicherung nur an kritischen Punkten
  • Arbeiten ausschließlich geplant und mit PSA

PLANUNG VON GELÄNDERSYSTEMEN

CHECKLISTE:

  • 1. Zweck und Nutzung

    Zweck der Dachfläche klären (Wartung und Instandhaltung)
    Art der Nutzung definieren (privat, gewerblich, öffentlich)
    Nutzenden Personenkreis identifizieren
    Häufigkeit der Begehung
    Dauerhafte oder temporäre Nutzung

  • 2. Projekt- und Standortanalyse

    Dachneigung
    Dachbelag: Material und Beschaffenheit
    Verfügbare Aufstellfläche für Ballastelemente prüfen
    Zu berücksichtigende Strukturen (Höhenversatz, Lichtkuppeln, Klima-/Anlagen, Rohre, etc.)
    Denkmal- oder Gestaltungsvorgaben (falls relevant)
    Gebäudehöhe und Standort: Wind- und Schneelasten in die Planung einbeziehen
    Traglast des Daches
    Maße

  • 3. Systemplanung und -wahl

    Geländersystem gemäß Anforderungen auswählen (lokal gültige Normen und Vorschriften)
    Kompatibilität mit Dachaufbau prüfen
    Zugangsmöglichkeiten für Montage und Wartungen berücksichtigen

  • 4. Montage, Betrieb und Sicherheit

    Absturzsicherung für Montagepersonal sicherstellen
    Notfall- und Rettungskonzepte berücksichtigen
    Geländersystem sichtbar kennzeichnen
    Montageanleitungen und Prüfprotokolle dokumentieren
    Regelmäßige Inspektionen einplanen

  • Download

    Hier können Sie sich die gesamte Checkliste zur Planung von Geländersystemen als PDF herunterladen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen & Antworten

  • Ist der dauerhafte Einsatz temporärer Seitenschutzsysteme nach DIN EN 13374-A zulässig?

    Ja, die DIN EN 13374-A darf als Grundlage für die Planung von Seitenschutzsystemen genutzt werden.

    Bei einem dauerhaften Einsatz müssen jedoch im Einzelfall zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, um die Eignung der Systeme für den langfristigen Gebrauch sicherzustellen:

    • Berücksichtigung der Windlast

    • Einhaltung zusätzlicher Anforderungen gemäß ASR 2.1

    • Regelmäßige Prüfungen durch befähigte Personen

  • Wann besteht eine Nachrüstpflicht?

    Eine Nachrüstpflicht liegt vor,

    • wenn das vorhandene System nicht mehr funktionsfähig ist

    • wenn sich die Nutzung des Daches ändert, etwa durch bauliche Veränderungen, das Hinzukommen technischer Anlagen oder das entstehen einer dauerhaften Arbeitsstätte

    • wenn ein neues System errichtet wird

    In diesen Fällen ist eine erneute Bewertung der Dachfläche erforderlich.

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