AKTUELLE NORM FÜR FAHRBARE ARBEITSBÜHNEN

WISSENSWERTES ZUR EN 1004-1

Normen sind anerkannte Regeln der Technik und enthalten Spezifikationen für die Herstellung und Prüfung von Produkten. Für Fahrgerüste gilt die europäische Norm EN 1004. Welche aktuellen Vorgaben sich aus den einzelnen Teilen ergeben, erfahren Sie auf unseren Seiten.

EN 1004 Norm für Fahrgerüste

EUROPÄISCHE NORM EN 1004

Einfach erklärt, schnell geklärt:
die Anforderungen der EN 1004-1

Normen sind anerkannte Regeln der Technik und enthalten Spezifikationen für die Herstellung und Prüfung von Produkten. Für fahrbare Arbeitsbühnen und Fahrgerüste gilt die europäische Norm EN 1004-1. Die neueste Fassung dieser Norm trat am 01.02.2021 in Kraft. Seit der Übergangsfrist, die bis zum 30.11.2021 lief, dürfen Hersteller bei Hinweis auf Normkonformität nur noch Fahrgerüste in Verkehr bringen, die der aktuellen Fassung entsprechen.

Normvorgaben für Fahrgerüste

Im Detail gut zu wissen

  • Gültigkeitsbereich der Norm

    Früher galt die EN 1004 nur für fahrbare Arbeitsbühnen und Fahrgerüste ab einer Standhöhe von 2,50 Metern. Inzwischen gibt es keine Einschränkung mehr hinsichtlich der minimalen Standhöhe. Auch kleine Fahrgerüste werden in der Norm berücksichtigt. 


    Die EN 1004 betrifft fahrbare Arbeitsbühnen und Fahrgerüste ab 0 Meter Standhöhe.

  • Sicherer Auf-, Um- und Abbau

    Gemäß der EN 1004 müssen fahrbare Arbeitsbühnen so konstruiert sein, dass sie ohne Notwendigkeit einer persönlichen Absturzsicherung auf-, um- und abgebaut werden können. Das bedeutet, dass in jeder Phase der Montage oder Demontage ein kontinuierlicher Seitenschutz gewährleistet sein muss. Geländerteile und Verstrebungen für die nächste Lage müssen also bereits durch eine der folgenden Aufbauweisen angebracht werden können:

    • vom Boden aus
    • von der darunter liegenden Plattform aus
    • durch die Durchstiegsklappe der Plattform
    • (3-T-Methode „through the trapdoor“)

    Ein sicherer Auf-, Um- und Abbau mit kontinuierlichem Seitenschutz muss gewährleistet sein.

  • Maximaler Bühnenabstand

    Um die Absturzgefahr bei Montage, Demontage und Besteigen des Fahrgerüsts zu reduzieren, darf der Abstand zwischen zwei Bühnen maximal 2,25 Meter betragen. Die unterste Bühne darf maximal auf einer Höhe von 3,40 Meter eingesetzt werden. 

    Bühnenabstand max. 2,25 Meter.
    Erste Bühne auf max. 3,40 Meter Höhe.

  • Anforderungen an die Statik

    Zur Erhöhung der Standsicherheit von fahrbaren Arbeitsbühnen und Fahrgerüsten legt die EN 1004 genaue Vorgaben für die Berechnung der Statik zugrunde. Es muss auf die Ballastierungsvorgaben der Hersteller geachtet werden. 

    Die Herstellervorgaben für die Ballastierung von Fahrgerüsten sind bei der Anwendung zu berücksichtigen.

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