Whitepaper zu den Änderungen in der TRBS 2121-2

Stufe statt Sprosse: Welche Veränderungen sich aus den Neuerungen der TRBS 2121-2 für den Einsatz von Steigtechnik ergeben und was es zu beachten gilt, darüber informieren wir ausführlich in unserem Whitepaper zum Download. 

Stufe statt Sprosse beim Einsatz von Leitern

SICHER RAUF UND WIEDER RUNTER

Optimaler Gesundheitsschutz
am Arbeitsplatz

Traurig aber wahr: Leiterunfälle nehmen nach wie vor einen Spitzenplatz in den deutschen Unfallstatistiken ein. Laut einer aktuellen Erhebung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gab es im Jahr 2022 20.114 meldepflichtige Unfälle im Zusammenhang mit Leitern. Dennoch sind nach wie vor ganze Wirtschaftszweige auf den täglichen Gebrauch von Leitern angewiesen. Die erweiterten Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 2121 sollen helfen, das Arbeiten in der Höhe sicherer zu machen, um schlimme Unglücke mit allen Folgen zu vermeiden.

Die neuen Anforderungen werfen in der Praxis häufig Fragen auf und sorgen für Unsicherheiten sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Anwenderseite. Grundsätzlich gilt, Stufe statt Sprosse und sowohl Dauer als auch Höhe der Arbeit bestimmen die Wahl des Arbeitsmittels.

News von HYMER-Steigtechnik

Leitern als Arbeitsplatz
Die Arbeit von der Leiterstufe aus darf dauerhaft nur noch bis zu einer Standhöhe von zwei Metern getätigt werden. Bei einem Standplatz zwischen zwei bis fünf Metern Höhe darf pro Arbeitsschicht nicht länger als zwei Stunden auf der Leiter gearbeitet werden. Bei über fünf Metern ist das Arbeiten von Leitern aus unzulässig und es müssen andere Arbeitsmittel in Betracht gezogen werden. 

Sprossenleitern nur noch in Ausnahmefällen
Das Arbeiten von der Leitersprosse aus ist zudem nur noch in Ausnahmefällen gestattet wie etwa bei der Arbeit in engen Schächten oder bei der Obsternte – dies muss dann aber schriftlich in der Gefährdungsbeurteilung festgehalten werden.

Standsicherheit ist weiterhin das oberste Gebot: 
Bei längeren Arbeiten empfehlen sich Stufen- oder Plattformleitern. Der Beschäftigte muss mit beiden Füßen auf einer Stufe mit einer Auftrittsfläche von mindestens 80 mm Tiefe oder einer Plattform stehen. Im Betrieb vorhandene Sprossenleitern können jedoch weiterhin genutzt werden, wenn ihre Standsicherheit durch Zusatz-Equipment wie etwa Einhängetritte oder einklickbare Stufen erhöht wird.

Richtiges Verhalten im Umgang mit Leitern

Von Bedeutung ist auch die bestimmungsgemäße Verwendung des Arbeitsmittels. Selbst, wenn die richtige Leiter ausgewählt wurde, kann ein falscher Umgang mit dem Arbeitsmittel zu einem Unfall führen. Eine regelmäßige Kontrolle aller Steighilfen im Unternehmen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand ist darüber hinaus notwendig für die betriebliche Unfallprävention und daher auch durch die Betriebssicherheitsverordnung vorgeschrieben. In unserer Verantwortung als Hersteller und kompetenter Lösungsanbieter beraten wir Sie ausführlich zu diesem Thema, unter anderem auch in unseren Seminare. Für weiterführende Informationen nutzen Sie gerne unser kostenloses Whitepaper zum Download, sodass hinsichtlich TRBS 2121–2 keine Fragen offen bleiben. 

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