Ausbildung zur sachkundigen Person für ortsfeste Steigleiteranlagen
auf Grundlage der ArbStättV, ASR-A1.8 und der anzuwendenden Normen
Unsere Schulung vermittelt Ihnen die erforderliche Fachkompetenz, sodass Ihr Arbeitgeber Sie zur sachkundigen Person für die Beurteilung und Prüfung von ortsfesten Steigleiteranlagen ernennen kann. Sie erwerben die notwendige Sachkunde, um eigenverantwortlich Steigleiterprüfungen durchzuführen, einschließlich der entsprechenden Dokumentation. Dies umfasst unter anderem die Kenntnisse über Normen und Grundlagen gemäß ASR A1.8 für Verkehrswege, Steigleitern an Gebäuden nach DIN 18799, Steigleitern als Zugang zu Maschinen nach DIN EN ISO 14122, Steigleitern für Schächte nach DIN EN 14396 sowie Notsteigleitern nach DIN 14094.
Seminarort
Wir bieten unsere Schulungen auch bei Ihnen vor Ort an!
Sprechen Sie uns gerne an.
Inhalte des Seminars
- Rechtsgrundlagen und Verantwortung der sachkundigen Person
- Bauarten von Steigleitern mit und ohne Absturzsicherungen sowie deren Anbauteile
- Vergleich der Steigleiteranlagen
- Grundlagen zur Montage
- Schadensbilder und Reparaturmöglichkeiten
- Aufbau und Anwendung der Checkliste „Wiederkehrende Prüfung - ortsfeste Steigleiteranlagen“
- Praxisteil: Begehung einer Steigleiter mit visueller Prüfung
Zeitrahmen
Beginn jeweils 09:00 Uhr, Ende ca. 16:00 Uhr.
Teilnahmegebühr
349,- € zzgl. MwSt. pro Person
In der Teilnahmegebühr sind ausführliche Seminarunterlagen sowie Getränke, Mittagessen und eine Teilnahmebestätigung enthalten. (Seminargebühr ist bei der Anmeldung zu überweisen.)
Hinweis
Für das Seminar sind Sicherheitsschuhe erforderlich! Bitte bringen Sie diese unbedingt am Veranstaltungstag mit.
Wenn am von Ihnen gebuchten Termin die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, behalten wir uns vor, das Seminar ausfallen zu lassen. In diesem Fall wenden wir uns umgehend an Sie und besprechen alternative Termine mit Ihnen.
VDSI / VÖSI / SGAS-Punkte sichern!
Verbandsmitglieder erhalten in Deutschland beim VDSI (Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e.V.), in Österreich beim VÖSI (Verband Österreichischer Sicherheits-Experten) und in der Schweiz bei der SGAS (Schweizerische Gesellschaft für Arbeitssicherheit) durch Einreichung der Teilnahmebestätigung 2 Weiterbildungspunkte.
Nutzen Sie die Gelegenheit, dieses Fachseminar für Ihr Punktekonto anerkennen zu lassen.
In Deutschland und Österreich sind 6 Punkte im Bereich Arbeitsschutz Voraussetzung für den Erwerb des Weiterbildungsnachweises.
Weitere Infomationen über Inhalt oder Ablauf erhalten Sie von Eva Kehrmüller.
Eva Kehrmüller