INFORMATIONEN ZUR TRBS 2121-2

Berufliche Nutzung von Leitern -
was ist erlaubt und was nicht?

WAS IST DIE TRBS 2121-2

Technische Regeln für Betriebssicherheit
(TRBS 2121-2)

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für die Bereitstellung und Verwendung von Arbeitsmitteln unter Einbeziehung des aktuellen Stands der Technik sowie gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen. Die TRBS 2121-2 betrifft den betrieblichen Umgang mit Leitern und ist am 21.12.2018 in neuer Fassung erschienen.

Technische Richtlinien für Betriebssicherheit

Benutzung von Leitern gemäß TRBS 2121-2

Leitern als Verkehrsweg:

Bis zu einer Höhe von 5 Metern dürfen Sprossen- und Stufenleitern als Zu- und Abgang zu hoch gelegenen Arbeitsplätzen verwendet werden.
Für höher gelegene Zugänge sind Alternativen (z. B. Fahrgerüste) einzusetzen.

Ausnahme: Wird die Sprossen- oder Stufenleiter als Zugang nur sehr selten benutzt, dürfen Leitern auch bei mehr als 5 Metern Höhenunterschied verwendet werden.

 

Leitern als Arbeitsplatz:

Bis zu einer Standhöhe von 2 Metern ist die Verwendung von Stufen- und Plattformleitern als hoch gelegener Arbeitsplatz uneingeschränkt zulässig.
Bei einer Standhöhe von 2 bis 5 Metern dürfen die Leitern lediglich für zeitweilige Arbeiten (weniger als 2 Stunden) verwendet werden.
Bei über 5 Metern Standhöhe ist grundsätzlich ein alternatives Arbeitsmittel (z. B. ein Fahrgerüst) zu wählen.

Grundsätzlich gilt: Leitern dürfen nur dann als Arbeitsplatz verwendet werden, wenn die Arbeiten sicher durchgeführt werden können und der Benutzer mit beiden Füßen auf einer Stufe (mind. 80 mm Auftrittsfläche), einem Einhängetritt oder einer Plattform steht.
Die Verwendung von Sprossenleitern ist nur in Ausnahmefällen (z. B. in engen Schächten) zulässig..